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Als Verantwortlicher für das Vermögen einer Stiftung kommt Ihnen eine der wichtigsten Aufgaben zu.
Statische Vorgaben zur Anlagestruktur oder gar die „Anlagepolitik der ruhigen Hand“ gelten als überholt.
Eine Stiftung verfolgt mit Hilfe des ihr gewidmeten Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck.