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Tragen Sie sich mit dem Gedanken, selbst eine Stiftung zu errichten?
Sie wünschen sich professionelle Unterstützung bei der Vermögensanlage Ihrer Stiftung?
In den nachfolgenden Kapiteln zeigen wir Ihnen auf, was es hierfür zu beachten gilt und wie wir Sie dabei nachhaltig mit unseren Stiftungsexperten begleiten.

Vermögensanlage von Stiftungen

Als Verantwortlicher für das Vermögen einer Stiftung kommt Ihnen eine der wichtigsten Aufgaben des Stiftungsmanagements zu: Sie ermöglichen, (...)
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Vorgaben des Stifters

Soweit der Stifter selbst in der Stiftungssatzung Anordnungen hinsichtlich der Vermögensanlage getroffen hat, führen diese zu einer (...)
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Pflicht zur Vermögensbewirtschaftung

Die Stiftungsorgane sind zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens verpflichtet. Dies bedeutet bei steuerbegünstigten (...)
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Ausblick

Die Jahre 2000-2010 gelten als das verlorene Jahrzehnt der Aktienanlage, da zwei Börsencrashs signifikant Werte vernichtet haben. Das lange (...)
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Individuelle Vermögensverwaltung für Stiftungen

Stiftungen sind besondere Anleger. Sie bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen den rechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen an den (...)
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Kapitalmarktumfeld

Nachfolgend finden Sie ausgewählte Informationen und Analysen zum Kapitalmarkt
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Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung verfolgt mit Hilfe des ihr gewidmeten Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck. Somit können nur aus den Erträgen des (...)
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Wie wird eine Stiftung errichtet?

Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen, z.B. als öffentlich-rechtliche Stiftung, Stiftungs GmbH, Stiftungsverein oder aber auch (...)
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Ihre Vorteile einer Stiftungsgründung

Die unterschiedlichsten Motive bewegen Menschen zur Gründung einer Stiftung.
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Warum Zustiften?

Eine Zustiftung ermöglicht einer bereits bestehenden Stiftung ihren Kapitalstock zu stärken und kontinuierlich über die ausschüttbaren Erträge (...)
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Steuerliche Rahmenbedingungen bei der Stiftungserrichtung

Der Stifter ist bei Errichtung einer steuerbegünstigten Stiftung von der Erb- und Schenkungsteuer befreit. Bei der Einkommensteuer kann neben (...)
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