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Wie wird eine Stiftung errichtet?

Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen, z.B. als öffentlich-rechtliche Stiftung, Stiftungs GmbH, Stiftungsverein oder aber auch als Stiftung GmbH & Co. KG errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden von Privatpersonen in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen und somit steuerbegünstigten Zwecken.

Zudem wird zwischen der selbstständigen Stiftung und der unselbstständigen Stiftung unterschieden.
Die selbstständige Stiftung hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird durch Organe vertreten. Die unselbstständige Stiftung (auch treuhänderische, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt), weist keine eigene Rechtspersönlichkeit auf und benötigt somit einen Stiftungsträger, durch den sie handelt.

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